Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7165
OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21 (https://dejure.org/2023,7165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2023 - 4 U 130/21 (https://dejure.org/2023,7165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2023 - 4 U 130/21 (https://dejure.org/2023,7165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,7165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 12, Art. 19 Abs. 3; ZPO § 254, § 301 Abs. 1 Satz 2
    Persönlichkeitsrecht, Unternehmenspersönlichkeitsrecht, Unterlassungsanspruch, Auskunftsanspruch, Schadensersatzanspruch, Stufenklage, unzulässiges Teilurteil, Teilgrundurteil, Verzinsung Gerichtskostenvorschuss

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Verletzung des allgemeinen (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht durch Identifikation des betroffenen Unternehmens als Halter eines Lear-Jets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Werbung für ein fremdes Produkt mit Lichtbildern eines Privatjets, der dem Verletzten mit Hilfe öffentlich zugänglicher Quellen zugeordnet werden kann.

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Identifizierbarkeit auf Werbefotografien

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts bei Werbenutzung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch unerlaubte Nutzung eines Fotos des Lear-Jets eines fremden Unternehmens zu Werbezwecken

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch unerlaubte Nutzung eines Fotos des Lear-Jets eines fremden Unternehmens zu Werbezwecken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
    Der unbefugten Benutzung eines fremden Namens zu Werbezwecken und der damit einhergehenden Verletzung des allgemeinen (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechts steht es gleich, wenn das betroffene Unternehmen, welches nicht in die Nutzung eingewilligt hat, mit Hilfe öffentlich zugänglicher Quellen als Halter eines Lear-Jets identifizierbar ist, vor dem ein von der Beklagten beworbenes Fahrzeug der Luxus-Klasse fotografisch in Szene gesetzt wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 26.06.1981 - I ZR 73/79, GRUR 1981, 846 - Carrera, Rennsport-Gemeinschaft).

    Im Wesen des Namensrechts als eines Persönlichkeitsrechts liegt es, den Berechtigten selbst entscheiden zu lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen sein Name für Werbezwecke anderer zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.1981 - I ZR 73/79, GRUR 1981, 846, Rn. 14 mwN. - L, Rennsport-Gemeinschaft, zit. nach juris).

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.06.1981 (Az. I ZR 73/79, GRUR 1981, 846 - L, Rennsport-Gemeinschaft) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem der volle Name ("M") des persönlich haftenden Gesellschafters des seinerzeit klagenden Unternehmens auf dem Auto abgebildet war, mit dem für Autorennbahnen der Marke "L" geworben wurde, kommt vorliegend zwar "nur" bzw. in erster Linie eine Identifizierung im Wesentlichen anhand des Luftfahrzeugkennzeichens in Betracht.

    Für den Schutz vor einem unbefugten, durch anerkennenswerte Interessen nicht gerechtfertigten Namensgebrauch in der Werbung kann nichts anderes gelten (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.1981 - I ZR 73/79, GRUR 1981, 846, Rn. 13 f. mwN. - L, Rennsport-Gemeinschaft, zit. nach juris).

    Gleichwohl ist keinesfalls auszuschließen, dass sich hierunter auch und gerade ein nicht unerheblicher Anteil der von der Beklagten angesprochenen Käuferkreise befindet (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.1981 - I ZR 73/79, GRUR 1981, 846, Rn. 15 - L, Rennsport-Gemeinschaft, zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 08.10.2020 - 4 U 7/20

    Zur Meldung eines Verstoßes direkt beim Plattformbetreiber

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
    Einem auf Verzinsung des verauslagten Gerichtskostenvorschusses für den Zeitraum von der Einzahlung des Vorschusses bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags gerichteten und mangels Bezifferbarkeit als Feststellungsantrag auszulegenden Klageantrag fehlt unter dem Gesichtspunkt des "Vorrangs der Leistungsklage" das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (Fortführung von Senatsurteil vom 08.10.2020 - 4 U 7/20, GRUR 2021, 1094).

    Eine solche Feststellung ist auch nicht zur Sicherung eines etwaigen Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin geeignet, da die Klägerin aufgrund eines bloßen Feststellungsurteils keine Sicherungsvollstreckung betreiben könnte (vgl. Senatsurteil vom 08.10.2020 - 4 U 7/20, GRUR 2021, 1094, Rn. 66 f., zit. nach juris).

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
    Erst nach dessen Rechtskraft ist eine Verhandlung und Entscheidung über die nächste Stufe zulässig (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28.11.2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1040, Rn. 20 mwN., zit. nach juris), wobei im Rahmen einer Stufenklage die - gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 ZPO an sich zur Unzulässigkeit eines Teilurteils führende - Gefahr sich widersprechender Entscheidungen über die auf den einzelnen Stufen einer solchen Klage geltend gemachten Ansprüche hingenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2016 - VIII ZR 143/15, NJW 2017, 156 Rn. 13 mwN.).
  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
    Erst nach dessen Rechtskraft ist eine Verhandlung und Entscheidung über die nächste Stufe zulässig (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28.11.2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1040, Rn. 20 mwN., zit. nach juris), wobei im Rahmen einer Stufenklage die - gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 ZPO an sich zur Unzulässigkeit eines Teilurteils führende - Gefahr sich widersprechender Entscheidungen über die auf den einzelnen Stufen einer solchen Klage geltend gemachten Ansprüche hingenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2016 - VIII ZR 143/15, NJW 2017, 156 Rn. 13 mwN.).
  • BGH, 10.01.2017 - II ZR 10/15

    Genossenschaftlicher Prüfungsverband: Nähere Ausgestaltung des Prüfungsrecht des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
    Soweit die Klägerin allerdings mit ihrem unter Ziff. 2 a) formulierten Antrag ursprünglich Auskunft darüber begehrt hat, "woher, wie und wann" die Beklagte die streitgegenständlichen Fotografien jeweils bezogen hat, wobei sie den Antrag hinsichtlich des "Woher" und "Wann" zwischenzeitlich einseitig in der Hauptsache für erledigt erklärt hat und insofern nunmehr die Feststellung der Erledigung begehrt (st. Respr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10.01.2017 - II ZR 10/15, WM 2017, 474, Rn. 8, zit. nach juris), hat dieser (Teil-)Antrag keinen Erfolg, weil der Klägerin unter Berücksichtigung des vorstehend dargestellten Zwecks der Auskunftserteilung ein auch diese Teilaspekte umfassender Auskunftsanspruch nicht zusteht.
  • BGH, 24.02.1999 - XII ZR 155/97

    Entscheidung durch Teilversäumnisurteil im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
    Dabei ist der Erlass eines Teilurteils bereits dann unzulässig, wenn sich die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen durch die abweichende Beurteilung eines Rechtsmittelgerichts im Instanzenzug ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1999 - XII ZR 155/97, NJW 1999, 1718, Rn. 17 mwN., zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 15.04.2021 - 4 U 178/19

    Teilurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
    Für die Unzulässigkeit des Erlasses eines Teilurteils reicht es aus, dass durch die Teilentscheidung die Möglichkeit sich widersprechender Urteile eröffnet wird (vgl. BGH, aaO., Rn. 20 sowie zum Ganzen auch Senatsurteil vom 15.04.2021 - 4 U 178/19, Rn. 47 mwN., zit. nach juris).
  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18

    Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
    Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt den durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen (st. Respr., vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2020 - VI ZR 496/18, GRUR 2020, 435, Rn. 34 mwN., zit nach juris).
  • LG Bielefeld, 17.08.2021 - 17 O 13/21
    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.08.2021 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld (Az. 17 O 13/21) unter Zurückweisung des weitergehenden Berufungsbegehrens teilweise abgeändert und als Teil- und Teilgrundurteil wie folgt neu gefasst:.
  • VG München, 29.06.2023 - M 10 E 23.3132

    Herausgabe eines rechtskräftigen Strafbefehls an einen Journalisten,

    Der pauschale Verweis der Antragstellerin auf ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht, das als solches in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist (vgl. etwa OLG Hamm, U.v. 30.3.2023 - I-4 U 130/21, 4 U 130/21 - juris Rn. 80; KG Berlin, U.v. 21.12.2020 - 10 U 59/19 - juris Rn. 67; die grundrechtliche Fundierung in Abgrenzung zu Art. 12 und Art. 14 GG offenlassend: BVerfG, B.v. 8.9.2010 - 1 BvR 1890/08 - juris Rn. 25), ist nicht ausreichend, einen Anordnungsanspruch gerichtet auf Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayPrG i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG zu begründen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht